Brandschutz für Elektrofahrzeuge in Parkgaragen

Auf Basis der Forschungsergebnisse aus dem SUVEREN-Projekt und der Erkenntnisse aus der dritten Brandversuchsreihe wurden Empfehlungen zum Brandschutz für Elektrofahrzeuge in Parkgaragen abgeleitet.

In Deutschland ist der Brandschutz in Tief- und Parkgaragen für alle Fahrzeugtypen durch die Garagenverordnungen (GarVO) der Länder geregelt. Diese gehen bislang jedoch nicht auf die Eigenschaften von Bränden unter Beteiligung von Elektrofahrzeugen ein. Ziel der Arbeiten im Forschungsprojekt war u.a., die geltenden Vorgaben angesichts der veränderten Risiken von Bränden moderner Fahrzeuge zu überprüfen und ggf. Anpassungen vorzuschlagen. Dabei wurde sowohl der Einfluss der Antriebsbatterie wie auch des Fahrzeugs selbst untersucht, da dies den wesentlichen Teil der Brandlast bei einem Fahrzeugbrand darstellt.

Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen insbesondere eine Aktualisierung der Auslegungsparameter, die aufgrund der höheren Brandlast moderner Fahrzeuge nötig ist. Auch die gesonderte Absicherung von Ladebereichen für Elektrofahrzeuge ist eine notwendige Neuerung. Darauf aufbauend wird darüber hinaus die sogenannte leistungsbezogene Nachweisführung empfohlen. Die Auslegung von Branderkennung sowie der stationären Brandbekämpfung sollte anhand von maßstabsgetreuen Brandversuchen und in Hinblick auf die zu erreichenden Schutzziele erfolgen.

Im Brandschutzleitfaden für Parkgaragen finden Sie weiterführende Informationen sowie konkrete Hinweise zur brandschutztechnischen Ausstattung von Tief- und Parkgaragen. Die zugrundeliegenden maßstabsgerechten Brandversuche wurden vom TÜV begleitet und als erfolgreich bewertet.

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